Tickethinweise

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (nachfolgend „ATGB“) der VLN VV GmbH & Co.KG (nachfolgend „VLN VV“)  

  1. Geltungsbereich
    Diese ATGB gelten für alle Rechtsverhältnisse, die durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten (nachfolgend „Tickets“) der VLN VV, Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg, begründet werden. Die ATGB gelten insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen/Rennen (nachfolgend „Veranstaltung“) auf dem Nürburgring, die von der VLN VV zumindest mitveranstaltet werden, sowie den Zutritt zum und den Aufenthalt auf dem Gelände des Nürburgrings (nachfolgend nur „Nürburgring“).
  1. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
    • Der Besuch des Nürburgrings zu Veranstaltungen der VLN VV ist nur möglich nach Erwerb eines Tickets. Dies gilt auch, soweit kein Eintrittsgeld erhoben wird, z.B. im Bereich der Nordschleife bzw. für Kinder unter 14 Jahren.
    • Tickets für Kinder unter 18 Jahren können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden.
    • Die Tickets können telefonisch über die Tickethotline 0800 – 20 83 200, im Nürburgring Online-Shop oder vor Ort im info°center oder an den Zugängen zu den geöffneten Tribünen am Grand-Prix-Kurs und zum Fahrerlager erworben werden.
    • DieOnline-Bestellungerfolgt über die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG nach Registrierung des Kunden unter Verwendung eines persönlichen Passwortes. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG.
    • Im Fall der Offline-Bestellungüber die Ticket-Hotline kommt der Ticket-Vertrag durch die Bestellung / das Angebot des Kunden und die Annahme der VLN VV auf der Grundlage dieser ATGB zustande. Die Annahme des Vertrages durch die VLN VV ist im Zweifel in der Aufgabe der Tickets zum Versand oder deren Hinterlegung (Ziff. 4.4.) zu sehen.
    • Die VLN VV behält sich vor, die Anzahl der von einem einzelnen Kunden zu erwerbenden Tickets auf eine bestimmte Anzahl zu beschränken.
    • Durch den Ticket-Vertrag erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung nach Maßgabe dieser ATGB. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
    • Kinder unter 18 Jahren erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Nürburgring.
    • Die inkludierten Leistungen richten sich nach der Kategorie des Tickets (Tribünenticket, VLN-Erlebnistag, VIP-Ticket).
  2. Widerrufsrecht, Rücktritt und Umbuchung
    • Dem Kunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und der Ticket-Vertrag unter (teilweiser) Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist (§§ 312g, 355 BGB), weil der Ticket-Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen für spezifische Termine einer Veranstaltung betrifft, bei denen kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
    • Die Rücknahme oder der Umtausch bestellter Eintrittskarten ist nicht möglich.
    • Die VLN VV ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund die Veranstaltung zu verlegen, abzubrechen oder vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der VLN VV nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich machen. Die VLN VV hat den Kunden von der Verlegung bzw. der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat weder bei Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung noch im Falle eines berechtigten Rücktritts seitens der VLN VV einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die VLN VV, es sei denn, diese trifft hieran ein Verschulden.
  3. Ticketpreis, Zahlungsmodalitäten und Versand
    • Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der VLN VV. Zuzüglich zum Ticketpreis kann die VLN VV dem Kunden eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Kunden liegen (z.B. Vorverkaufsgebühr) oder im Falle eines Ticketversandes Versandkosten in Rechnung stellen.
    • Der Versand oder die Übergabe von Tickets erfolgt nur gegen Vorkasse des vollständigen Ticketpreises und mit den – je nach Bestellform – akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung). Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung), ist VLN VV berechtigt die Bestellung zu stornieren.
    • Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Kunde ab Übergabe der Tickets an das durch die VLN VV beauftragte Versandunternehmen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von VLN VV oder des von VLN VV beauftragten Dritten vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch die VLN VV. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden besteht die Möglichkeit eines versicherten Versandes.
    • Wenn im Falle einer kurzfristigen Bestellung nicht mehr gewährleistet werden kann, dass der Versand des Tickets und der Zugang beim Kunden rechtzeitig vor der betreffenden Veranstaltung erfolgt, ist die VLN VV berechtigt, das Ticket im info°center des Nürburgrings zu hinterlegen. Das Ticket wird in diesem Fall nur an den Kunden persönlich gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises oder gleichwertigen Lichtbildausweises ausgehändigt. Die Aushändigung an Dritte ist nur gegen Vorlage einer schriftlichen, auf den Dritten ausgestellten Vollmacht des Kunden möglich. In diesem Fall hat sich der Dritte durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auszuweisen.
  4. Zutritt zum Nürburgring und Einhaltung der Zuschauerordnung
    • Für Zutritt und Aufenthalt am Nürburgring gilt die dort ausgehängte und für alle Veranstaltungen geltende Zuschauerordnung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, soweit diese nicht in Widerspruch zu den ATGB steht. Im Falle einer konkurrierenden Regelung gehen die ATGB vor. Die Zuschauerordnung ist im Internet auf der Homepage der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG (https://www.nuerburgring.de/uploads/media/2018-09-11_Zuschauerordnung_DE_ChDa.pdf)
    • Mit Zutritt zum Nürburgring erkennt der Kunde die Zuschauerordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Zuschauerordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
    • Die Wahrnehmung des Hausrechts steht der VLN VV sowie den von ihr beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen der VLN VV, der Polizei oder des Sicherheitspersonals ist im Vorfeld, während der Veranstaltung sowie im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung stets Folge zu leisten.
    • Grundsätzlich ist jeder Kunde gem. Ziff. 2.7. und 2.8. zum Zutritt zum Nürburgring berechtigt. Der Zutritt kann dem Kunden jedoch verweigert werden, wenn er sich weigert, sich vor Betreten des Nürburgrings auszuweisen und/oder sich einer von der VLN VV oder dem Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen.
    • Bei einem oder mehreren erheblichen Verstößen gegen die Zuschauerordnung und/oder die Anweisung der VLN VV bzw. des Sicherheitspersonals ist die VLN VV bzw. das Sicherheitspersonal berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Nürburgring zu verweigern oder ihn entschädigungslos des Geländes zu verweisen.
  5. Recht am eigenen Bild
    Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Ticketinhaber willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der VLN VV oder von autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Sofern ein Ticketinhaber in Begleitung eines minderjährigen Kindes ist, erteilt er auch für dieses Kind die vorstehende Zustimmung, wenn er hierzu als Erziehungsberechtigter befugt ist. Andernfalls ist er verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Zutritt der Veranstaltung vorliegt und dies auf Verlangen der VLN VV oder des Sicherheitspersonals nachzuweisen. Jugendliche Ticketinhaber ab dem 14. Lebensjahr erteilen neben den Erziehungsberechtigten eine selbständige Zustimmung. § 23 Abs. 2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
  1. Haftung
    Der Aufenthalt auf dem Nürburgring erfolgt auf eigene Gefahr. Die VLN VV, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Die Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund er Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
  1. Vertragsstrafe
    Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen der Zuschauerordnung (Ziff. 5.1.), ist die VLN VV ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolg des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung sowie die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
  1. Kontakt
    Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Tickets der VLN VV können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die VLN VV gerichtet werden: Adresse: Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg
    Tel.:+49 2691 4590-700
    E-Mail:office@VLN.deFür die Kommunikation zwischen der VLN VV und den Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist die elektronische Form ausreichend, sofern nicht eine andere Form gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  1. Datenschutz
    Für die VLN VV ist die Einhaltung der jeweiligen Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die VLN VV nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung. Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von der VLN VV unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung der VLN VV, abrufbar unter https://www.nuerburgring-langstrecken-serie.de/de/datenschutz verwiesen.
  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    11.1.  Rechtswahl:Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
    11.2.  Erfüllungsort:Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz der VLN VV (Nürburg) alleiniger Erfüllungsort.
    11.3.  Gerichtsstand:Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Nürburg.
  1. Schlussklausel
    Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Lücke dieser ATGB.