Regelkunde: Disqualifikationen

Beim dritten Lauf der VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring wurden zwei Fahrzeuge disqualifiziert. Wie es dazu kam und wie der genaue Ablauf in diesen Fällen war – VLN.de erklärt es. 

Die Zielflagge war am Ende der Vier-Stunden-Distanz beim 60. ADAC ACAS H&R-Cup gefallen und die Sieger standen fest. Zumindest vorläufig, denn bei zwei Teams währte die Freude über den Erfolg nur kurz. Noch am Abend des Renntages wurden David Griessner und Yannick Fübrich, im BMW M235i Racing Cup des Pixum Team Adrenalin Motorsport Sieger der Klasse Cup 5, sowie Marcel Hoppe, Moritz Kranz und Tim Scheerbarth, Cup-2-Sieger im Mühlner Porsche, disqualifiziert. Während im Falle von Adrenalin bei einer standardmäßigen Nachuntersuchung eine Unregelmäßigkeit festgestellt wurde, legte ein Mitstreiter von Mühlner einen Protest ein.

„Technische Nachuntersuchungen werden immer von den Sportkommissaren angeordnet. Welche Bauteile untersucht werden sollen, schlagen wir in Abstimmung mit den Serienbetreibern vor“, erklärt Horst Wippermann, VLN-Obmann der Technischen Kommissare. Das Cup-Reglement gibt klare Vorgaben an die einzelnen Bauteile und Komponenten, die in den Fahrzeugen eingesetzt werden dürfen. „Bei der Untersuchung des Fahrzeugs mit der Startnummer 650 fiel auf, dass die Aufhängung der Tankwanne unter dem Fahrzeug nicht den Bestimmungen entsprach. Die Modifikation führte dazu, dass sich die eigentliche Tankblase weiter ausdehnen konnte und so die Kraftstoffmenge im Tank vergrößert wurde“, so Wippermann. „Wir leiteten die Ergebnisse unserer Untersuchung dann an die Sportkommissare weiter.“

In der Carrera-Cup-Klasse hat das zweitplatzierte Team Protest gegen den Mühlner-Porsche eingelegt. „Jedes Team hat die Möglichkeit, gegen ein anderes Fahrzeug einen Protest einzulegen, wenn vermutet wird, dass das Fahrzeug eines Mitbewerbers nicht den Regularien entspricht“, erklärt Michael Bork, Leiter Sport der VLN. „Dabei muss der Protestführer in seinem formellen Antrag genau definieren, welche Bauteile untersucht werden sollen. Und damit nicht jeder grundlos gegen jeden protestiert, ist für den Protest eine Kaution zu entrichten. Diese wird erstattet, wenn die beanstandeten Bauteile nicht dem Reglement entsprechen und verfällt, wenn alles dem Reglement entspricht. Wenn die Untersuchungen wie im vorliegenden Fall direkt Vorort durchgeführt werden, fallen keine weiteren Kosten an. Kann die technische Untersuchung nicht sofort erfolgen, weil z.B. aufwändige Demontagen notwendig sind fallen ggf. weitere Kosten an, die der Protestführer vorlegen muss.“

Auch um den Protest gegen Mühlner kümmerten sich die Technischen Kommissare. Dabei kam heraus, dass ein Bauteil an der vorderen Stoßstange nicht dem Reglement entsprach.

Beide Vorfälle landeten schließlich bei den Sportkommissaren, die am Ende die Disqualifikationen aussprachen. „Entspricht ein Fahrzeug nicht dem Reglement, müssen wir es disqualifizieren“, sagt Andreas Witkowski, permanenter Sportkommissar des DMSB bei der VLN. „Hier gibt es keinen Spielraum und es ist egal, ob sich damit jemand einen Wettbewerbsvorteil verschafft oder nicht, ob es sich um ein Versehen handelte oder Vorsatz.“ Witkowski und seine Kollegen handeln nach dem Internationalen Sportgesetz der FIA.

Wenn die Nichtübereinstimmung eines Automobils mit dem gültigen technischen Reglement festgestellt wird, kann das Fehlen eines Wettbewerbsvorteils niemals als Verteidigung angesehen werden.

§ 1.3.3, Internationales Sportgesetz der FIA

„Das ist ein wichtiger Aspekt“, sagt Witkowski, „denn diese Entscheidung können nicht wir fällen.“